Wonach suchen Sie?

Aktuelle Corona-Bestimmungen

Reisen in Zeiten von Corona

Auch im hessischen Spessart gelten die Verordnungen zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen sowie von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie.

Alle aktuell geltenden Maßnahmen findest Du auf dieser Seite zusammengefasst. Für den Tourismus entfallen zum großen Teil die bekannten Coronaregelungen.

Weiterführende Details für Deinen Aufenthalt im hessischen Spessart haben wir Dir auf dieser Seite zusammengefasst.

- Stand: Oktober 2022 -

Allgmeines

Alles Wissenswerte zu Deinem Aufenthalt

Kontatbeschränkungen: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wie auch für ungeimpfte Personen.

Maskenpflicht: Entfall der Maskenpflicht in Innenbereichen von Hotellerie, Gastronomie und Freizeitangeboten. Bitte achte allerdings darauf, dass Betreiber weiterhin für ihren Betrieb eine Maskenpflicht als Schutzmaßnahme aufrechterhalten können und der Zutritt weiterhin nur mit einer Makse möglich sein kann.

Öffentliche Verkehrsmittel: Im Fernverkehr und im öffentlichen Nahverkehr gilt weiterhin eine einheitliche medizinische Maskenpflicht (OP-, FFP2-Maske oder gleichwertige).

Einzelhandel: Entfall der Maskenpflicht. Bitte achte allerdings darauf, dass Betreiber weiterhin für ihren Betrieb eine Maskenpflicht als Schutzmaßnahme aufrechterhalten können und der Zutritt weiterhin nur mit einer Makse möglich sein kann.

Zugangsbeschränkungen: Du musst aktuell keinen 3G-Nachweis für den Besuch von Innenräumen in unseren touristischen Einrichtungen vorzeigen.

Gastronomie

Unsere Restaurants und Cafés sind für Dich im Innen- und Außenbereich geöffnet. Damit wir Dich mit unseren Köstlichkeiten bewirten dürfen, achte bitte auf folgendes:

Zugangsbeschränkungen: Du musst aktuell keinen 3G-Nachweis für den Gastronomiebesuch vorzeigen, weder im Innen-, noch im Außenbereich.

Maskenpflicht: Entfall der Maskenpflicht in Innenbereichen. Bitte achte allerdings darauf, dass Betreiber weiterhin für ihren Betrieb eine Maskenpflicht als Schutzmaßnahme aufrechterhalten können und der Zutritt weiterhin nur mit einer Makse möglich sein kann.

Übernachtungen

Auch unsere Hotels und Ferienunterkünfte sind für touristische Übernachtungen ohne Einschränkungen geöffnet.

Zugangsbeschränkungen: Du musst aktuell keinen 3G-Nachweis für Deine Übernachtung bei Anreise vorzeigen.

Maskenpflicht: Entfall der Maskenpflicht in den öffentlichen Innenbereichen. Bitte achte allerdings darauf, dass Betreiber weiterhin für ihren Betrieb eine Maskenpflicht als Schutzmaßnahme aufrechterhalten können und der Zutritt weiterhin nur mit einer Makse möglich sein kann.

Hotelschwimmbäder, das Fitnessstudio und der Wellnessbereich, ebenso die Hotelgastronomie sind geöffnet.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Neben den Freizeitangeboten unter freiem Himmel kannst Du auch viele Einrichtungen drinnen besuchen.

Zugangsbeschränkungen: Du musst aktuell keinen 3G-Nachweis für Deinen Besuch vorzeigen, weder im Innen-, noch im Außenbereich.

Maskenpflicht: Entfall der Maskenpflicht in Innenbereichen. Bitte achte allerdings darauf, dass Betreiber weiterhin für ihren Betrieb eine Maskenpflicht als Schutzmaßnahme aufrechterhalten können und der Zutritt weiterhin nur mit einer Makse möglich sein kann.

Informiere Dich vor Deinem Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung.